WICHTIGE INFORMATIONEN ZU EUREM BESUCH Schloss Holte-Stukenbrock
Unsere FAQ
Anfahrt / ÖPNV Wo kaufe ich Tickets? Was ist beim Ticketkauf zu beachten? Was mache ich, wenn ich bereits ein Ticket habe, aber mich am Konzerttag krank fühle oder krank bin? Wie funktionieren Einlass und Auslass? Erfolgt eine Personenkontrolle/Bodycheck am Einlass? Was ist beim Einlass auf das Konzertgeländes zu beachten? Gilt die Maskenpflicht? Wie ist die Wegführung auf dem Gelände (zum Sitzplatz, zum WC, zur Gastronomie)? Gibt es ausschließlich Sitzplätze? Darf ich während des Konzerts meine Sitzreihe verlassen? Wird es Gastronomie geben, wie ist der Verkauf geregelt? Gibt es an den Einlässen, Gastronomie-Ständen und WCs Desinfektions-Spender zur Handhygiene? An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Hygieneverstoß beobachte? Was passiert, wenn das Konzert ausfällt? Was ist beim Einlass auf das Konzertgeländes zu beachten? Konfetti, Pyrotechnik Allgemeine Infos zum Coronavirus (Sars-CoV-2)ANFAHRT / ÖPNV
FÜRS NAVI
Mittweg 16
33758 Schloß Holte-Stukenbrock / Gegenüber Haupteingang Safariland
AUTOBAHN
über A2 Dortmund- Hannover/ ab Autobahnkreuz Bielefeld der A33 und den Hinweisschildern Safaripark Stukenbrock folgen
BUS
In unmittelbarer Nähe zur Location befinden sich zwei Bushaltestellen (Stukenbrock, Safaripark Eingang + Stukenbrock, Mittweg), die vom Bus- & HBF in Schloss Holte direkt angefahren werden.
ZUG/BAHN
Vom HBF Bielefeld oder HBF Paderborn mit der NordWest Bahn zum HBF Schloss Holte. Reisedauer je ca. 25-30 min. https://www.nordwestbahn.de/de/ostwestfalen/unsere-region/streckennetz/linie/rb-74-senne-bahn
TAXI
Taxi Hörster 05207/921033
Taxi Füchtenschnieder 05207/2357
WO BEKOMME ICH TICKETS?
Tickets sind ausschließlich im Vorverkauf online unter www.vdtoa.de oder telefonisch unter +49 561 350 296 28 – 0 von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 18:00 erhältlich.
WAS IST BEIM TICKETKAUF ZU BEACHTEN?
Alle Tickets werden ausschließlich personalisiert verkauft, um ggf. die Nachverfolgbarkeit des Ticketinhabers gewährleisten zu können. Auch bei einer Bestellung von mehreren Tickets muss von jedem einzelnen Gast der volle Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten angegeben bzw. auf das jeweilige Ticket gedruckt werden. Die Personalien werden vor Ort abgeglichen, daher muss jeder Gast ein Ausweißdokument mitführen.
WAS MACHE ICH, WENN ICH BEREITS EIN TICKET HABE, ABER MICH AM KONZERTTAG KRANK FÜHLE ODER KRANK BIN?
Wir bitten alle Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, zwingend darum, Zuhause zu bleiben und keinesfalls zum Konzert zu kommen. Zum Schutz unserer Besucher*innen behalten wir uns das Recht vor, kranke oder eindeutig krank aussehenden Personen den Zutritt zu verweigern.
LOCATION
Die Konzerte in Schloss Holte-Stukenbrock finden auf dem ehemaligen Serengeti Festival www.serengeti-festival.de Gelände statt. Im Gegensatz zu den anderen VOR DEINER TÜR Spielorten ist es hier am Safariland kein reines Open Air.
PALASTZELT
Die Konzerte hier finden wettersicher unter der Kuppel eines sehr grossen und auch hohem (8-Master ) Zirkuszeltes statt, das an den Seiten und an den Mastspitzen geöffnet ist, so dass kein geschlossener Raum entsteht.
WIE FUNKTIONIEREN EINLASS UND AUSLASS?
Für den Einlass gelten die 3 G’s. Geimpft / Genesen / Getestet. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bitte haltet die notwendigen Dokumente/Unterlagen beim Einlass bereit, damit keine unnötigen Wartezeiten verursacht werden.
Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres sind von dem Testerfordernis generell ausgenommen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
Bitte beachtet, dass wir die Personalien auf den Tickets abgleichen. Deshalb muss zwingend ein Ausweisdokument mitgeführt werden.
Sollte es zu einer Schlangenbildung beim Einlass kommen, ist der Mindestabstand von 1,5 Meter zur vorderen und zur nachfolgenden Personen einzuhalten. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
ERFOLGT EINE PERSONENKONTROLLE AM EINLASS?
Wir setzen alles daran, die Sicherheit unserer Besucher*innen auch über die Abstands- und Hygieneregeln hinaus zu gewährleisten. Aus diesem Grund wird es, wie bei jedem Konzertbesuch, zum Einlass auf das Konzertgelände eine kurze Leibesvisitation und eine Taschenkontrolle geben.
WAS IST BEIM EINLASS AUF DAS KONZERTGELÄNDE ZU BEACHTEN?
Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen können nur Taschen, deren größte Seite nicht größer als ein DIN A4-Blatt ist, mitgenommen werden Um die zügige Abwicklung des anreisenden Konzertpublikums zu gewährleisten, bitten wir darum möglichst ohne Taschen zum Konzert zu kommen.
GILT DIE MASKENPFLICHT?
Ja. Beim Einlass sowie auf allen Wegen (z.B. beim Gang zum Sitzplatz, zur Gastronomie, zum WC) sowie beim Auslass ist ein gut sitzender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Lediglich im eigenen Sitzbereich darf die Maske abgenommen werden. Wir empfehlen euch in eurem eigenen und dem Interesse eurer Mitmenschen permanent – also auch auf eurem Sitzplatz – eine Maske zu tragen.
WIE IST DIE WEGFÜHRUNG AUF DEM GELÄNDE (ZUM SITZPLATZ, ZUM WC, ZUR GASTRONOMIE)?
Es gibt markierte Wegeführungen zu den Gastronomieständen und WCs, die bei allen Laufwegen zwingend einzuhalten sind. Auf diese Weise werden frontale Begegnungen innerhalb des Konzertgeländes möglichst vermieden. Der Zuschauerbereich funktioniert in einem Einbahnstraßenbetrieb.
GIBT ES AUSSCHLIESSLICH SITZPLÄTZE
Um die Infektionsgefahr zu minimieren und im Bedarfsfall die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten, ist ausschließlich der Kauf von festen Sitzplätzen möglich.
Hierbei ist die Bestuhlung in 10er Reihen angeordnet und bietet über Einzelplätze bis hin zu 10er Sitzgruppen viele Varianten an, deren Verfügbarkeiten aufgrund der begrenzten Besucher*innen-Kapazität jedoch limitiert sind.
DARF ICH WÄHREND DES KONZERTS MEINE SITZREIHE VERLASSEN?
Grundlage des Schutz- und Hygienekonzepts ist, dass sich alle Besucher während des Konzerts möglichst dauerhaft auf ihren Plätzen aufhalten.
Natürlich dürfen jederzeit die Gastronomie- und Sanitäreinheiten aufgesucht werden und es darf das Gelände verlassen werden, um den Heimweg anzutreten.
Es ist jedoch nicht möglich, während der Show auf den vorgegebenen Wegen zu verweilen oder zur Bühne zu gehen. Unser Ordnungspersonal ist angehalten, die Wege dauerhaft frei zu halten und sicher zu stellen, dass die Besucher auf ihren Plätzen verweilen.
WIRD ES GASTRONOMIE GEBEN, WIE IST DER VERKAUF GEREGELT?
Wir bieten an diversen Verkaufsstellen die Möglichkeit, Speisen und Getränke zu erwerben. Beim Anstehen an den Gastronomieständen gilt die Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m.
GIBT ES AN DEN EINLÄSSEN, GASTRONOMIE-STÄNDEN UND TOILETTEN DESINFEKTIONS-SPENDER ZUR HANDHYGIENE?
Unser Hygienepersonal an den Sanitäranlagen hält jederzeit Handdesinfektionsmittel vor. Vor dem Betreten der Sanitäranlagen ist jeder Gast verpflichtet, sich die Hände zu desinfizieren. Weiter führt bei dringendem Bedarf unser Ordnungs- und Sanitätspersonal Desinfektionsmittel mit und kann hier jederzeit aushelfen.
AN WEN KANN ICH MICH WENDEN, WENN ICH EINEN HYGIENEVERSTOSS BEOBACHTE
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir unser Ordnungspersonal deutlich erhöht, so dass ausreichend und klar erkennbare Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.
WAS PASSIERT, WENN DAS KONZERT AUSFÄLLT?
Im Falle einer kurzfristigen Konzertabsage gilt weiterhin: Im Falle eines Ersatztermins behalten die Tickets ihre Gültigkeit – sollte es keinen Nachholtermin geben, werden die Tickets dort, wo sie erworben wurden, zurückerstattet.
KONFETTI, PYROTECHNIK
Der Einsatz von Konfetti und Pyrotechnik ist streng untersagt! Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung und wir behalten uns vor, eine Reinigungspauschale i.H.v. 5000,00€ in Rechnung zu stellen.
ALLGEMEINE INFOS ZUM CORONAVIRUS (SARS-COV-2)
Liebe Konzertbesucher,
die Veranstalter stehen bzgl. des Coronavirus Sars–CoV–2 in regelmäßigem Austausch mit den zuständigen Behörden. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. (rki.de)
Zuständig für eventuelle Einschränkungen oder andere Vorkehrungen bei der Durchführung von Veranstaltungen sind die lokalen Behörden vor Ort. Empfehlungen und Anweisungen hinsichtlich der aktuellen Situation, die sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann, werden umgesetzt.
Wir empfehlen allen Konzertbesuchern, die ebenfalls vom Robert Koch-Institut empfohlenen Vorsorgemaßnahmen zu treffen: gute Händehygiene und die Husten– und Nies–Etikette, die auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten ist. (infektionsschutz.de)
Coronavirus: Coronaviren sind eine Virusfamilie; das aktuelle Virus hatte anfangs keinen Namen, daher sprach man vom ›neuartigen Coronavirus‹. Sars–CoV–2: Die WHO gab diesem Virus dann den Namen ›Sars–CoV–2‹ (Severe Acute Respiratory Syndrome–Coronavirus–2). Das Virus kann Symptome verursachen, muss es aber nicht.
Covid–19: Die durch Sars–CoV–2 ausgelöste Atemwegserkrankung heißt ›Covid–19‹ (Coronavirus–Disease–2019). Covid–19–Patienten tragen das Virus in sich und zeigen Symptome.
Weitere Informationen: